SanierungWir sanieren und reparieren Lichtbänder und Lichtkuppeln aller Fabrikate/ HerstellerLichtbänder:1. Austausch - / Verstärkung von Altverglasungen•Reduzierung der Heizkosten durch deutlich verbesserte Dämmung•Reduzierte Stromkosten durch optimierte Lichtausbeute•Reduzierung des Energieeintrages - weniger Hitze im Sommer•Anpassung des U-Wertes an die Vorgaben der EnEV 20162. Aufbau auf eine bestehende Trag- / Unterkonstruktion•Kein Öffnen des Daches nötig•Die bestehende Dämmung der Unterkonstruktion bleibt voll erhaltenLichtkuppeln:1. Aufbau auf eine bestehende Trag- / Unterkonstruktion•Kein Öffnen des Daches nötig•Die bestehende Dämmung der Unterkonstruktion bleibt voll erhalten2. Aufstocken auf eine bestehende Trag- / Unterkonstruktion•Kein Öffnen des Daches nötig•Die bestehende Dämmung der Unterkonstruktion bleibt voll erhalten•Höhe der Aufstockelemente variabelBei Ausführung einer Sanierung mit HS PRO Verglasungen erhalten Sie die volle 10-JahresGarantiegegen Hageldurchschlag!
das Original
Wir recyceln das Altmaterial gemäß den geltenden Vorschriften
WartungWir warten Lichtbänder und Lichtkuppeln aller Fabrikate/ Hersteller Wir empfehlen eine jährliche Wartung Ihres Lichtbandes-/ Lichtkuppel(n). Dies dient der Erhaltung des Nutzwertes und der Sicherstellung der Funktionalität. Ist Ihr Dachaufbau mit einer RWA-Anlage ausgerüstet, ist eine jährliche Inspektion und Wartung nach DIN 18232-2:2007 / Art. 12 BayBO / SPrüfV verpflichtend. Wir führen Wartungen im gesamten Bundesgebiet aus. Sachverständigenabnahme / TÜV- Begleitung : (RWA-Anlagen) Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Organisation und Durchführung der Sachverständigenabnahme gemäß Art. 12 BayBO/ SPrüfV.Einer unserer Servicetechniker begleitet den Sachverständigen und behebt beanstandete Mängel noch während der Abnahme. Eine Nachprüfung kann somit in den meisten Fällen vermieden werden.Eine Sachverständigenabnahme nach SPrüV/ Landesbauordnung ist durchzuführen:1.bei Neuerrichtung2.bei wesentlichen Änderungen an der RWA-Anlage/ am Gebäude (z.B. Einbau von Trennwänden, Anbauten)3.Nutzungsänderung des Gebäudes (z.B. eine Produktionshalle wird zum Versammlungsraum)4.alle 2-3 Jahre gem. den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung