Wichtige Hinweise für Betreiber von Rauchabzugs- und Tageslichtanlagen – von den Wartungspflichten bis zu den Anforderungen der Industriebaurichtlinie in Bayern.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA / NRWG) sind sicherheitstechnische Anlagen und müssen dauerhaft funktionsfähig gehalten werden. Verantwortlich dafür ist der Betreiber bzw. Eigentümer des Gebäudes.
Wir übernehmen die Wartung mit Prüfprotokoll – für Anlagen jedes Herstellers.
In Bayern gilt für Industriebauten die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL). Produktions- und Lagerräume benötigen – abhängig von Größe und Nutzung – eine Rauchableitung, damit im Brandfall raucharme Schichten und sichere Rettungswege erhalten bleiben.
Als einfache Rauchableitung sind Öffnungen mit einem freien Querschnitt von mindestens 2 % der Raumgrundfläche vorzusehen – im oberen Drittel der Außenwände oder im Dach –, dazu ausreichende Zuluftflächen.
Bei bemessenen Rauchabzugsanlagen richtet sich die notwendige Fläche nach Rauchabschnitt, Raumhöhe und Bemessung. Als Anhaltspunkt: je Rauchabschnitt bis zu ca. 1.600 m² eine Auslösegruppe; die Zuluft muss auf die Abzugsfläche abgestimmt sein.
Wie viele Geräte und welche Flächen für Ihre Halle konkret erforderlich sind, ermitteln wir objektbezogen nach den geltenden Vorgaben.
Lichtkuppeln und Lichtbänder aus thermoplastischem Kunststoff können als Rauchableitung wirken: Im Brandfall schmilzt das Material durch die Hitze auf und gibt eine Öffnung frei, durch die Rauch und Wärme nach außen entweichen – ganz ohne mechanische Auslösung. Ob und in welchem Umfang ausschmelzbare Flächen angerechnet werden, richtet sich nach den geltenden Vorgaben (u. a. MIndBauRL, DIN 18232) und der Bemessung Ihres Objekts.
Wir prüfen Ihre Anlage und beraten Sie zu den Anforderungen für Ihr Objekt.